ARB

Allgemeine Reisebedingungen

Link zu den allgemeinen Reisebedingungen
Es gelten die ALLGEMEINEN REISEBEDINUNGEN, zusätzlich gilt der Zusatz A.a.),b.),c.),d.),e.),f.),g.),h.) von SUNTOURS:


A. Zusatz zu den ARB von SUNTOURS:
a.) Wir behalten uns die Berichtigung von offensichtlichen Rechenfehlern und Druckfehlern vor. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden, werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
b.) Bitte beachten Sie, dass Umbuchungen und Stornierungen gemäß allgemeiner Reisebedingungen kostenpflichtig sind und vom Kunden zu bezahlen sind. Preisänderungen durch Leistungsträger werden ausnahmslos weiterverrechnet.
c.) Sämtliche Zahlungen sind bis 28 Tage vor Reiseantritt oder spätestens bei Übergabe der Reiseunterlagen zu entrichten, sofern vertraglich nicht anders vereinbart. Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich mit der elektronischen Erfassung und Verarbeitung seiner Daten, sowie mit Informationszusendungen durch SUNTOURS einverstanden und ist darüber informiert, dass er Zusendungen Dritter jederzeit widersprechen kann. Weiters ist der Reiseteilnehmer damit einverstanden, dass eventuell gemachte Fotos oder Filmaufnahmen während der Reise von SUNTOURS sowie Dritten zeitlich und räumlich uneingeschränkt verwendet werden können. Jeder Reiseteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass für etwaige mutwillige Beschädigungen auf dem Reise er selbst aufkommen muss. Alle Zahlungen sind Spesenfrei zu leisten.
d.) Jeder Reiseteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Reise und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen, wie zum Beispiel Sportaktivitäten und Parties teil und ist individuell voll und ganz für sich selbst verantwortlich.
e.) Der Reiseteilnehmer erklärt, dass er gegenüber Mitfahrern, Skipper und Veranstalter, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, auf jegliche Haftung für Schäden an Leib, Gesundheit oder Eigentum, soweit diese nicht durch irgend eine Versicherungsleistung auszugleichen sind, verzichtet und jegliche Möglichkeit zur Forderung von Schadensersatz untereinander ausschließt. Dies gilt auch für Folgeschäden aus der Beteiligung an dieser Reise.
f.) Alle angebotenen Reisen finden in freier Natur statt. Der Verlauf und die Bedingungen der Reise sind von verschiedenen Umwelteinflüssen, insbesondere vom Wetter, abhängig. Den Anweisungen des des Veranstalterteams ist im Interesse der eigenen Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Änderungen des Reiseverlaufs oder Einschränkungen, die sich aus durch vom Veranstalter nicht zu beeinflussenden Umständen ergeben, führen in keinem Fall zu einem Preisminderungsanspruch. Nachteile, welcher Art auch immer, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung einer Anweisung entstehen, sind ebenfalls nicht ersatzfähig.
g.)Der Reiseveranstalter ist bemüht, sämtliche angebotene Aktivitäten durchzuführen. Insbesondere aufgrund von Witterungseinflüssen kann es zum vom Reiseveranstalter nicht zu beeinflussenden Ausfall derartiger Aktivitäten kommen. Der Ausfall von Aktivitäten stellt keine Minderleistung von Seiten des Reiseveranstalters dar.
h.) Bei Abschluss einer Reiseversicherung (Reiseschutz mit Stornoversicherung) sind 100% Stornoschutz (Krankheit, Reisegepäck, medizinische Leistungen im Ausland, Invalidität nach Unfall, Nottransport, Extrarückreise und Reiseassistance) versichert. Die Versicherungsbedingungen und alle Stornogründe, die diese Versicherung abdeckt, erhalten Sie von der Mondial Assistance Reiseversicherung, A-1120 Wien, Pottendorfer Straße 25-27 unter der Telefonnummer +43-1/525 03-0, per E-Mail service.at@mondial-assistance.at oder über die Internetseite http://www.mondial-assistance.at

Bei den Reisen „Blaue Reise“ und „Single Sail“ gelten die ALLGEMEINEN REISEBEDINUNGEN ausgenommen Punkt 7.1.c., an dessen Stelle Punkt 7.1.e. von SUNTOURS tritt und es gilt der Zusatz A.a.),b.),c.),d.),e.),f.),g.),h.) von SUNTOURS und zusätzlich die Zusätze A.i.),j):
i.) Jeder Reiseteilnehmer ist während der Reise für sich selbst verantwortlich. Er hat für seine Person die jeweiligen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen z.B. anlegen der Lifebelts und oder der Schwimmweste, Sicherung seiner Person unter und über Deck, im Wasser, an Land usw.
Bei Schiffsreisen werden die seemännischen Pflichten und Rechte des Skippers von obigen Vereinbarungen nicht berührt. Im Entscheidungsfall insbesondere bei Gefahr für Schiff und Crew oder Änderung des Törnplans aufgrund widriger Umstände haben sich alle Crewmitglieder der Entscheidung des Skippers zu fügen. Der Skipper übt seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen aus, er handelt letztlich im Auftrag der Crew.
j.) Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist eine Stromversorgung mit einer Spannung von 220 Volt nur dann möglich, wenn das Schiff in einem Hafen fest macht und an dort vorhandenen Landstrom angeschlossen ist. Ansonsten besteht grundsätzlich eine Stromversorgung mit 12 Volt-Gleichstrom.

Punkt 7.1.c der Allgemeinen Reisebedingungen wird bei den Reisen „Blaue Reise“ und „Single Sail“ ersetzt  durch den Punkt 7.1.e. von SUNTOURS
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verstehen.
Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:
Bei Schiffsreisen (Kojencharter), Gruppenreisen (Kojencharter)
bis 90.Tag vor Reiseantritt.............................................45%
ab 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt…...............................60%
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt...................................75%
ab 19. bis 10. Tag  vor Reiseantritt..................................90%
ab dem 10. Tag vor Reiseantritt……………………....…….100%
des Reisepreises
Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
- mittels eingeschriebenen Briefes oder
- persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung
zu tun.
Veranstalter: SUNTOURS TS Travel Service GmbH; Maiffredygasse 11, 8010 Graz
SUNTOURS Veranstalterverzeichnisnummer 2010/0009
Kundengeldabsicherung gemäß Reisebürosicherungsverordnung – RSV (BGBl.II Nr.10/1998) - mittels einer Bankgarantie der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, Sparkassenplatz 4, 8010 Graz
Insolvenzabwickler: Mondial Assistance Reiseversicherung, A-1120 Wien, Pottendorfer Straße 25-27
SUNTOURS empfiehlt eine Reiseversicherung bei der Buchung der Reise abzuschließen!

 

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